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   BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 527/87   

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https://dejure.org/1987,22552
BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 527/87 (https://dejure.org/1987,22552)
BAG, Entscheidung vom 09.12.1987 - 4 AZN 527/87 (https://dejure.org/1987,22552)
BAG, Entscheidung vom 09. Dezember 1987 - 4 AZN 527/87 (https://dejure.org/1987,22552)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 15.10.1980 - 4 AZN 269/80

    Geltungsbereich eines Tarifvertrages - Bezirk des Landesarbeitsgerichts -

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 527/87
    Nur bei wörtlich übereinstimmenden Tarifverträgen mehrerer Länder kann erwogen werden, ob sich ihr Geltungsbereich damit über den Bezirk eines Landesarbeitsgerichts hinaus erstreckt (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 -, AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

    Dann kann erwogen werden, ob der GesamtZusammen hang der Tarifnormen in den einzelnen Tarifverträgen wegen der wortgleichen Bestimmungen identisch ist und sich deshalb der Geltungsbereich der einzelnen Tarifverträge auch auf den Regelungsbereich der anderen Tarifverträge erstreckt (vgl. BAG Beschluß vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 -, AP Nr. 10 zu § 72 a ArbGG 1979 Grundsatz).

  • BAG, 12.09.1984 - 4 AZR 336/82

    Tarifauslegung - Bargeldlose Gehaltszahlung

    Auszug aus BAG, 09.12.1987 - 4 AZN 527/87
    Denn für die Tarifauslegung kommt es nicht nur auf den Wortlaut, sondern entscheidend auch auf den tariflichen Gesamtzusammenhang an (BAGE 46, 308, 313 = AP Nr. 135 zu § 1 TVG Auslegung).
  • BAG, 24.03.1993 - 4 AZN 5/93

    Wortgleiche Regelungen in Parallel-Tarifverträgen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt eine entsprechende Anwendung dieser Vorschrift auf Tarifverträge in Betracht, die zwar nur für den Bezirk eines Landesarbeitsgerichts gelten, aber für bestimmte Regelungsbereiche (z.B. Gehalt, Kündigungsfristen, Urlaub, Gratifikationen) mit den in anderen Landesarbeitsgerichtsbezirken geltenden Tarifverträgen wörtlich übereinstimmen (BAG Beschlüsse vom 15. Oktober 1980 - 4 AZN 269/80 - AP Nr. 10 zu § 72a ArbGG 1979 Grundsatz; vom 29. September 1982 - 4 AZN 329/82 - AP Nr. 15 zu § 72a ArbGG 1979; vom 9. Dezember 1987 - 4 AZN 527/87 - n.v.).
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